Wiesbaden hebt Stallpflicht für Geflügel auf und erlaubt Auslauf wieder

Wiesbaden hebt Stallpflicht für Geflügel auf und erlaubt Auslauf wieder
Wiesbaden hebt Stallpflicht für Geflügel auf und erlaubt Auslauf wieder

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Eine Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, erlaubt es ab Sonntag, 18. Januar, auch größeren Betrieben, ihre Tiere ins Freie zu lassen. Zuvor waren bereits im Dezember 2025 die Auflagen für Bestände mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden.

Aufhebung der Stallpflicht

Mit der neuen Verfügung reagiert Wiesbaden auf eine Beruhigung des Seuchengeschehens. Die Stadt folgt damit anderen Kreisen in Hessen, die ähnliche Aufhebungen vorgenommen hatten. Die Maßnahme betrifft nun nicht mehr nur Kleinhaltungen, sondern erlaubt wieder Freilauf auch in größeren Geflügelbeständen.

Biosicherheitsmaßnahmen bleiben vorgeschrieben

Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Nach Angaben der Stadt sind diese Maßnahmen wichtig, um das Risiko eines Erregereintrags zu reduzieren. Konkret werden unter anderem das Tragen von Schutzkleidung, die Bekämpfung von Schadnagern sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften genannt.

Rechtliche Hinweise und weitergehende Informationen

Die genauen Anforderungen und weiteren Regelungen sind auf der Website der Landeshauptstadt Wiesbaden einsehbar. Die Stadt verweist auf die Seite www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe für die rechtlichen Details und praktische Hinweise.

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